Datenschutzfragen

Der Datenschutzbeauftragte

Quelle:   IHK Schwaben - Rechtsinformation Nr . 51 vom April 2002


1.  W
ann benötigt ein Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten?


Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist in § 4f des Bundes-Datenschutzgesetzes (BDSG) geregelt.

Danach ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn

  • personenbezogene Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 9 Personen ständig beschäftigt sind

oder

  • personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit in der Regel mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Zu der Zahl der Arbeitnehmer zählen dabei auch Teilzeitkräfte, Auszubildende und Leihpersonal.

Unabhängig von der Anzahl der Personen/Arbeitnehmer ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn

  • automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle gemäß § 4d Abs. 5 BSDSG (Anlage 1) unterliegen 

oder

  • personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung verarbeitet oder genutzt werden.

 nach oben       drucken
 




2010-10-14/15

Erfahrungsaustausch

für Gäste und Mitglieder im EXPOCAMP Wertheim
http://www.expocamp.de

näheres: http://www.dsb-group.de/index.php?page=64

weiter...